Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Für die Zeit des Urlaubs oder Abwesenheit der pflegenden Angehörigen ist eine befristete Aufnahme (Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege) in unserem Haus möglich.
Die Pflegekassen beteiligen sich auch bei einer Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege an den Heimkosten, wenn für die betreffende Person bereits ein Pflegegrad festgestellt worden ist.
Die Pflegekasse übernimmt sowohl bei der Kurzzeitpflege die pflegebedingten Aufwendungen bis zu einem Maximalbetrag von 1612,00 € als auch bei der Verhinderungspflege bis zu 1612,00 € im Jahr.
Bei einer Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege im Hause Waldblick werden derzeit die folgenden Beträge von den Pflegekassen übernommen:
Bei Pflegegrad 1 | 42,40 € | pro Tag |
Bei Pflegegrad 2 | 53,43 € | pro Tag |
Bei Pflegegrad 3 | 69,60 € | pro Tag |
Bei Pflegegrad 4 | 86,47 € | pro Tag |
Bei Pflegegrad 5 | 94,03 € | pro Tag |
Der selbstzuzahlende Eigenanteil für die Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege beträgt bei der Unterbringung in einem Einzelzimmer:
bei Kurzzeitgästen mit Pflegegrad 1 | 50,05 € | pro Tag |
bei Kurzzeitgästen mit Pflegegrad 2 | 50,05 € | pro Tag |
bei Kurzzeitgästen mit Pflegegrad 3 | 50,05 € | pro Tag |
bei Kurzzeitgästen mit Pflegegrad 4 | 50,05 € | pro Tag |
bei Kurzzeitgästen mit Pflegegrad 5 | 50,05 € | pro Tag |